18-01-2012, 11:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2012, 12:35 von Camper1955.)
Im Übrigen war auch der Richterin klar, dass es zu einem erneuten Revisionsverfahren kommt.
Bei der Überreichung des Formulares für die Zeugengelder sagte die Richterin dem Vertreter das Arbeitgebers vor meiner Arbeitslosigkeit sinngemäß, dass er das Gericht in dieser Sache heute wohl nicht zum letzten mal gesehen hat.
Es müssen ja alle vorherigen Zeugen noch einmal vorgeladen werden, auch wenn inzwischen die Tatumstände, die zur Kündigung führten geklärt sind, und weder der Staatsanwalt, noch die Richterin eine mutwillige Inkaufnahme der Kündigung gesehen haben.
lg
Camper
Bei der Überreichung des Formulares für die Zeugengelder sagte die Richterin dem Vertreter das Arbeitgebers vor meiner Arbeitslosigkeit sinngemäß, dass er das Gericht in dieser Sache heute wohl nicht zum letzten mal gesehen hat.
Es müssen ja alle vorherigen Zeugen noch einmal vorgeladen werden, auch wenn inzwischen die Tatumstände, die zur Kündigung führten geklärt sind, und weder der Staatsanwalt, noch die Richterin eine mutwillige Inkaufnahme der Kündigung gesehen haben.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.