18-01-2012, 23:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2012, 00:00 von Absurdistan.)
(18-01-2012, 22:54)beppo schrieb:(18-01-2012, 17:58)Absurdistan schrieb: @BeppoAuch wenn die Richterin oder das Ja das wollen, können sie es nicht anordnen.
die Richterin wollte auch das Gutachten und die Dame vom Jugendamt wollte das auch. Steht sogar im Protokoll.
Nieman kann zu einer medizinischen/psychischen Untersuchung gezwungen werden.
Die Richterin kann nur dazu "überreden" indem sie Vorteile dadurch in Aussicht stellt.
Das JA kann garnichts.
Hm, das hört sich nicht gut an. Ich hoffe es kommt irgendwie doch. Die Anwältin meiner Ex hatte zwar Beschwerde eingelegt und ich hab mich dann nochmal dazu geäußert bin mir aber auch nicht sicher. Ich kann ja sonst die ganze Vorgeschichte von ihr nicht erzählen und auch alte Gerichtsakten, Diagnosen die den ganzen Wahnsinn belegen würden nicht vorlegen. Vorgeschichte wird ja nicht zur Kenntnis genommen.
Dan JA kann leider doch ne ganze Menge. Nämlich Informationen sammeln die für die Mutter positiv sind und für mich negativ und das dann zu Protokoll geben. Sie können auch einfach Dinge unterschlagen
Warum sollte der Antrag denn nochmal nach der Beschwerde begründet werden wenn das sowieso nicht geht?