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Vormundschaftsgericht für Unterhalt?
#3
Da kommt nichts Gutes. Die Beistandschaft fordert rigoros alle Unterlagen ein, aus denen man dein Einkommen ableiten kann. Was immer du auch verdienst, der Mindestunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle ist dir sicher (225 € + hälftiges Kindergeld). Eher mehr. Nix wirds mit 133 €. Stell dich darauf ein belogen und betrogen zu werden. Alle Forderungen und Berechnungen akribisch prüfen!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Vormundschaftsgericht für Unterhalt? - von i-wahn - 19-01-2012, 12:00
RE: Vormundschaftsgericht für Unterhalt? - von Kindeswohlhandel.de - 31-12-2013, 15:55

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