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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#9
(19-01-2012, 18:06)sorglos schrieb: Zwischenzeitlich hat sich die Widerspruchstelle des Jobcenters zu einer Erwiderung im ER-Verfahren hinreisen lassen. Die Vier-Tage-Frist haben sie peinlich eingehalt, aber anerkennen wollen sie wohl nicht:
Zitat:Soweit der Antragsteller erklärt, es sei der Bedarf wegen der Nichtberücksichtigung des Unterhaltstitels nicht gedeckt, ist erneut daruf hinzuweisen, dass der Antragsteller diesen Zustand eigenständig durch ein Unterhaltsanerkenntnis trotz fehlender Leistungsfähigkeit herbeigeführt hat.
Widerspruchstelle?
1.
Nur zu meinem besseren Verständnis: also ist Widerspruch eingelegt und gleichzeitig ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt worden?
Das hatte mich zunächst nach dem obigen Beitrag stutzig gemacht.

2.
eigenständig ist gut (lach)! Sie meinen "selbstverschuldet"?!
Mir jedenfalls hat die fehlende Leistungsfähigkeit nichts genutzt.
Ich hatte mich "eigenständig" gegen eine Unterhaltspflicht gewehrt und bin nun trotzdem in der gleichen Situation.

"So ist das nun einmal in Deutschland, liebes JobCenter!
Das Anerkennen einer Unterhaltspflicht wird amtlich gefordert, wenigstens unterstützt. Deswegen der Betrug der Beistandsschaften der Jugendämter!
Ein sich "dagegen wehren" hätte vielleicht bessere Aussichten auf Erfolg, wenn man(n) RECHTZEITIG (und insoweit prophylaktisch) von DEN Behörden oder Institutionen unterstützt würde, die anschließend den in den finanziellen Ruin getriebenen "Mangelfall" (der sich nicht seiner Unterhaltspflicht entziehen will!) unterstützen müssen, damit er nicht verhungert.

Freu Dich, liebes JobCenter!
Auch Du bist Deutschland!"


achso, das hatte ich vergessen: Big Grin

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 19-01-2012, 19:08

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