20-01-2012, 09:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 09:54 von Camper1955.)
(20-01-2012, 09:42)camparso schrieb: einen kleinen teilbetrag den ich frei bestimmt werde ich heute zahlen - jedoch mit überweisungs-vermerk - unterhaltsleistung für eine 3 mon. orientierungsphase. denn das wäre dem grunde nach das einzige wo jemand wirklich einhaken kann.... -weil ich ihm keine orientierungsphase zuerkannt habe. die freigewählte summe, da ich keinerlei informationen habe ob er vielleicht doch geld verdient, welches abschlusszeugnis er hat, wo und wie er sich bisher beworben hat, ich keine möglichkeit habe etwaige unterhaltshöhe zu berechnen ohne die nötigen unterlagen die er mir vorlegen müsste. berechnungen des jugendamts erkenne ich nicht an da diese nicht aufgeschlüsselt dargestellt werden und daher nicht prüfbar sind. aber ich lass die vom amt weiterrechnen.... immer und immer wieder....
Sag mal, bist Du bescheuert?
Du zahlst, ohne dass Du weißt, ob eine Forderung von auch nur einem Cent überhaupt gerechtfertigt ist.
Gib das Geld für einen Therapeuten aus, damit Deine Seele wieder in Einklang kommt.
Wenn mal entschieden ist, dass Du gesetzlich nichts zaheln musst und du zahlst dann freiwillig, sagt kein Mensch was.
Aber so kannst Du schreiben was Du willst. Du erkennst die Forderung an.
Wenn Du wirklich was tun willst, dann schick das Geld Treuhänderisch an einen Anwalt, bis die Sache gerichtlich geklärt ist.
Dann hast Du keinen Zugriff mehr auf das Geld, Sohnemann aber auch nicht.
Wenn der Prozess zuende ist, kriegt der, der den Prozess gewonnen hat, das Geld.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.