20-01-2012, 10:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 10:30 von Camper1955.)
(20-01-2012, 10:10)camparso schrieb: aber camper es droht doch der paragraph der unterhaltspflichtverletzung - das wird ein etwaiger anwalt der gegenseite als erstes versuchen. dann wird er versuchen die orientierungsphase ins spiel zu bringen. eine teilzahlung stellt rechtlich nur eine teilanerkennung dar. die teilanerkennung bezieht sich auf die orientierungsphase - diese kann er sicherlich erklagen hierbei sind die gerichte ja immer soooooooooo milde gegenüber den jungen faulenzern.
Unterhaltspflichtverletzung droht höchstens bei Minderjährigen. Bei Volljährigen no chance, weil sie selbst für ihr Einkommen sorgen können.
Bei meiner kleinen Tochter droht er schon nicht mehr, seitdem sie knapp 17 ist, weil sie keine Ausbildung gemacht und nur rum gegammelt hat.
Und wenn Du das Geld treuhänderisch bei einem Rechtsanwalt hinterlegst, dann begehst Du keine Unterhaltspflichtverletzung, weil Du es ja zunächst einmal geklärt haben willst.
Aber wie gesagt, ein volljähriges Kind ist in der Lage, sich selbst zu ernähren. So weit käme es bei Dir gar nicht.
Die Staatsanwaltschaft würde in diesem Fall lächelnd ablehnen.
Wenn nicht, dann reicht ein einfacher Widerspruch mit Hinweis auf die Volljährigkeit des Sohnes.
Lies einfach mal was mein Anwalt dazu gesagt hat, Unterhaltspflichtverletzung ab Volljährigkeit anklagen zu wollen.
Es ist hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3980
der Beitrag # 9
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.