Es besteht zur Zeit keinerlei Gefahr einer U-Pflichverletzung, weil
a) kein Titel (mehr) besteht
b) bei Volljährigkeit nach Schulabschluß die gesteigerte Erwerbsobliegenheit deienrseits wegfällt
c) er seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die Unterlagen beizubringen und seinen Bedarf zu beweisen (die Darlegungslast liegt nun bei ihm selbst)
Im übrigen hat er ja noch eine Wohnungsmöglichkeit und kriegt was zu essen, beim anderen nun ebenso barunterhaltspflichtigen Elternteil, so dass sein Bedarf nicht gefährdet ist.
Also, immer locker bleiben...
a) kein Titel (mehr) besteht
b) bei Volljährigkeit nach Schulabschluß die gesteigerte Erwerbsobliegenheit deienrseits wegfällt
c) er seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die Unterlagen beizubringen und seinen Bedarf zu beweisen (die Darlegungslast liegt nun bei ihm selbst)
Im übrigen hat er ja noch eine Wohnungsmöglichkeit und kriegt was zu essen, beim anderen nun ebenso barunterhaltspflichtigen Elternteil, so dass sein Bedarf nicht gefährdet ist.
Also, immer locker bleiben...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #