20-01-2012, 11:50
(20-01-2012, 11:43)beppo schrieb: Nicht vorhersehbar, da von zuviel Richterwillkür abhängig.
Fall 1: Das Einkommen seiner neuen wird als überobligatorisch angesehen oder stellt ihre Erwerbstätigkeit ein und er zahlt ihr 770,- bis X (X= früheres Einkommen) plus Kranken- und Altersvorsorge.
Drei Unterhaltsberechtigte.
Fall 2: Seine Neue ist nicht Unterhaltsberechtigt, da selbst verdienend und statt dessen wird sein SB um 20% reduziert.
Zwei Unterhaltsberechtigte.
20 % geht nicht. maximal 12,5. Kommt auf das OLG an.
Es gibt auch noch einen möglichen Fall 3
Reduzierung des Selbstbehaltes um 10 % wird akzeptiert, was die Lebenshaltungskosten betrifft.
Dafür erhöht sich aber wieder der notwendige Selbstbehalt, weil größerer Wohnraum nötig und unvermeidbar ist.
Als alleinverdienender Kindesvater mit 2 Kindern und einer Ehefrau, braucht er einen Wohnraum, der locker 750 € warm kostet.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.