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Bitte Modellrechnung...
#4
(20-01-2012, 11:43)beppo schrieb: Nicht vorhersehbar, da von zuviel Richterwillkür abhängig.

Fall 1: Das Einkommen seiner neuen wird als überobligatorisch angesehen oder stellt ihre Erwerbstätigkeit ein und er zahlt ihr 770,- bis X (X= früheres Einkommen) plus Kranken- und Altersvorsorge.
Drei Unterhaltsberechtigte.

Fall 2: Seine Neue ist nicht Unterhaltsberechtigt, da selbst verdienend und statt dessen wird sein SB um 20% reduziert.
Zwei Unterhaltsberechtigte.

20 % geht nicht. maximal 12,5. Kommt auf das OLG an.

Es gibt auch noch einen möglichen Fall 3

Reduzierung des Selbstbehaltes um 10 % wird akzeptiert, was die Lebenshaltungskosten betrifft.

Dafür erhöht sich aber wieder der notwendige Selbstbehalt, weil größerer Wohnraum nötig und unvermeidbar ist.

Als alleinverdienender Kindesvater mit 2 Kindern und einer Ehefrau, braucht er einen Wohnraum, der locker 750 € warm kostet.
lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Bitte Modellrechnung... - von Skipper - 20-01-2012, 11:22
RE: Bitte Modellrechnung... - von Camper1955 - 20-01-2012, 11:34
RE: Bitte Modellrechnung... - von beppo - 20-01-2012, 11:43
RE: Bitte Modellrechnung... - von Camper1955 - 20-01-2012, 11:50
RE: Bitte Modellrechnung... - von beppo - 20-01-2012, 12:02

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