20-01-2012, 12:05
genau das ist der einzige stolperstein, diese ORIENTIERUNGSPHASE - die kann zu meinen lasten ausgelegt weerden - während dieser dürfen sie machen was sie wollen. hätte er vom ersten tag an geld bekommen, dann hätte ich kein problem mit dem ganzen. wäre dann lediglich auf die haftungsquote losgegangen solage bist diese stimmt... ab februar wirds ja so kommen, ab da bekommt er lt vertrag 400 eur. wenn dann noch die haftungsquote stimmt - dann lass es in gottes namen noch 80 eur sein für drei monate das juckt mich dann nicht. wenn das praktikum dann rum ist gibts auch kein geld mehr. ausser er macht ne ausbildung und verdient endlich mal bissal was selbst dazu...
aber das steht alles noch in den sternen.... ich weis ja gar nichts da ich keine information bekomme....
danke sorglos!!!
das war auch wieder hilfreich.... mir ist jedes fundierte argument recht....
kann mir jemand helfen - womit ich seine auskunftspflicht begründen kann? sodass er verpflichtet ist mir die unterlagen auch der KM übergeben muss?!! ich hab das mal irgendwo gelesen find des grad nicht...
jetzt hab ich was gefunden... das könnte mir bezüglich auskunftspflicht helfen oder?
Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.
aber das steht alles noch in den sternen.... ich weis ja gar nichts da ich keine information bekomme....
danke sorglos!!!
das war auch wieder hilfreich.... mir ist jedes fundierte argument recht....
kann mir jemand helfen - womit ich seine auskunftspflicht begründen kann? sodass er verpflichtet ist mir die unterlagen auch der KM übergeben muss?!! ich hab das mal irgendwo gelesen find des grad nicht...
jetzt hab ich was gefunden... das könnte mir bezüglich auskunftspflicht helfen oder?
Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.