20-01-2012, 15:13
(20-01-2012, 12:05)camparso schrieb: jetzt hab ich was gefunden... das könnte mir bezüglich auskunftspflicht helfen oder?
Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.
Na siehst Du-
es kann dir keiner was, so lange dein Sprößling dir nicht die Einkommens- UND VERMÖGENS- Verhältnisse seiner Mutter offengelegt hat.
So lange da nichts kommt, mußt du weder was befürchten noch etwas tun.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1