20-01-2012, 20:57
(20-01-2012, 12:23)harzer schrieb: Daher meine Fragen:
1. Wie kann ich diesen gerichtlichen Titel vermeiden?
2. Wäre ein eigener notarieller Titel über 133€ befristet für ein Jahr ratsam?
3. Ist es ratsam das JA über meinen geplanten Auslandsaufenthalt zu informieren?
4. Ist ein gerichtlicher Titel immer unbefristet, dynamisch?
zu
1. Durch Erstellung eines notariellen Titels oder eines beim JA. Ansonsten nur schwer, wenn die andere Seite hartnäckig bleibt.
2. Evtl. dann, wenn du einen Minijob mit mindestens 133 € Lohn hast. Aber es ginge auch ein Titel über 20 € oder irgendein anderer Betrag - das müßte man wirklich an deiner konkreten Situation abschätzen. Auch dann wäre eher 2 Jahre befristet sinnvoll, weil dann evtl. des Rechtschutzbedürfnis für eine Klage entfallen könnte.
3. Es besteht Ausreisfreiheit. Wüßte nicht wo ein Auslandsaufenthalt in den Entscheidungsbereich des JA gehören sollte.
4. Nein. Aber meistens, weil das die Gegenseite wohl beantragen wird.
(20-01-2012, 19:08)harzer schrieb: [quote='Petrus' pid='69320' dateline='1327069291']Wenn Du abwartest, bis Du zurückkommst, zahlst Du nur dann, wenn die andere Seite aktiv geworden ist.Wieso solltest du einen 10€-Titel nicht bedienen können?
[quote='harzer' pid='69328' dateline='1327079309']
Das echte Elend beginnt doch, wenn die Gegenseite einen Titel hat, den man nicht bedienen kann.
(20-01-2012, 19:08)harzer schrieb: Bei jedem klingeln Angst haben, es könnte der GV sein...Och je, hast du zuviel irreführendes Unterschichten-TV geguckt? Kein GV nimmt deine einzige Waschmaschine oder deine olle Stereoanlage mit, es sei denn es ist ein 20K-Neuteil. Dein Zweit-Motorad schon eher.
Nach und nach verschwinden dann Waschmaschine, Stereoanlage usw..
Aber das ganze Spiel funktioniert nur, weil du Angst hast.
(20-01-2012, 19:08)harzer schrieb: Die zweitbeste Lösung scheint mir einen notar.Titel über einen machbaren Betrag. Gibt das JA dann erst mal Ruhe, oder wirds dann eher unangenehm, weil die dann glauben es gibt doch was zu holen??Bei dem was ich bisher bei deinem Geschriebenen vermute, werden die ihren Glauben aufgeben - wenn man den Betrag geschickt anpaßt.
Aber: bevor du über das alles nachdenkst - hast du überhaupt dein Hartz-Amt über diese Schreiben des JA in Kenntniss gesetzt? Hast du dort einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer evtl. Klage gestellt? Hast du dort einen Antrag auf Zusicherung der Anrechnung nach §11b, Abs 1.. Abs 7 SGBII gestellt?
Wenn nicht, dann hole das schleunigst nach.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #