20-01-2012, 21:05
(20-01-2012, 20:57)sorglos schrieb: Aber: bevor du über das alles nachdenkst - hast du überhaupt dein Hartz-Amt über diese Schreiben des JA in Kenntniss gesetzt? Hast du dort einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer evtl. Klage gestellt? Hast du dort einen Antrag auf Zusicherung der Anrechnung nach §11b, Abs 1.. Abs 7 SGBII gestellt?Alles erst notwendig, wenn KU gezahlt wird oder tituliert ist. In dem Fall von harzer kann der
Unterhalt auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden, da er nicht leistungsfähig ist (§ 1613 BGB).
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