20-01-2012, 21:56
(20-01-2012, 19:46)Ibykus schrieb: Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören.Was soll denn das? Es bedarf doch keinerlei Zeugen. Es reicht doch erstmal, in diesem Fall die Bedürftigkeit festzustellen.
Deiner Meinung nach gehört der 170er ins Strafgesetzbuch. Na Danke! Und Du selbst versuchst den erweitert auf BU rechtfertigen zu wollen.... Na Danke!
Fordere doch gleich Fußfesseln und Führerscheinentzug für BU-Flüchtlinge!