21-01-2012, 13:01
Hallo Zusammen,
auf mein (sehr freundlich formuliertes) Schreiben habe ich noch keine Antwort erhalten.
Mal sehen, morgen soll ich unsere Tochter wieder abholen (so ist es zumindest abgemacht; heute steht ein Familienfest der KM an). Meine Befürchtung ist allerdings, dass der Umgang jetzt radikal eingeschnürt wird und erst das eine, dann das andere WE ausfallen wird.
Gesetzt den Fall, dass morgen ausfällt (womit ich gefühlsmäßig rechne), nächstes WE auch ausfällt, ich zum Jugendamt gehe etc. und Zeit verstreicht, welche Optionen gibt es denn für einen Gang zum Gericht. Ich habe mich noch nie mit derartigen Dingen befasst. Ich habe von Eilanträgen gelesen, wo der Richter einen Umgang schnell anordnen kann und dies auch mittels Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann (laut meinem Rechtsanwalt hat er selbst schon einmal mit einem Vater zusammen und Gerichtsvollzieher Kinder an Weihnachten bei der Mutter abgeholt). Eigentlich will man so etwas seinem Kind ja ersparen...
Ist so ein Eilantrag denn eine vernünftige Option? Unterscheiden sich solche Anträge von normalen Anträgen auf Umgangsregelung?
auf mein (sehr freundlich formuliertes) Schreiben habe ich noch keine Antwort erhalten.
Mal sehen, morgen soll ich unsere Tochter wieder abholen (so ist es zumindest abgemacht; heute steht ein Familienfest der KM an). Meine Befürchtung ist allerdings, dass der Umgang jetzt radikal eingeschnürt wird und erst das eine, dann das andere WE ausfallen wird.
Gesetzt den Fall, dass morgen ausfällt (womit ich gefühlsmäßig rechne), nächstes WE auch ausfällt, ich zum Jugendamt gehe etc. und Zeit verstreicht, welche Optionen gibt es denn für einen Gang zum Gericht. Ich habe mich noch nie mit derartigen Dingen befasst. Ich habe von Eilanträgen gelesen, wo der Richter einen Umgang schnell anordnen kann und dies auch mittels Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann (laut meinem Rechtsanwalt hat er selbst schon einmal mit einem Vater zusammen und Gerichtsvollzieher Kinder an Weihnachten bei der Mutter abgeholt). Eigentlich will man so etwas seinem Kind ja ersparen...
Ist so ein Eilantrag denn eine vernünftige Option? Unterscheiden sich solche Anträge von normalen Anträgen auf Umgangsregelung?