21-01-2012, 13:36
Schreiben an die Ex sollten vor allem klar und kurz formuliert werden. Freundlichkeit darin darf auf gar keinen Fall den sachlichen Gehalt beschädigen.
Normalen Antrag auf vollstreckbare Umgangsregelung einreichen. Besondere Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.
(21-01-2012, 13:01)befreit schrieb: Gesetzt den Fall, dass morgen ausfällt (womit ich gefühlsmäßig rechne), nächstes WE auch ausfällt, ich zum Jugendamt gehe etc. und Zeit verstreicht, welche Optionen gibt es denn für einen Gang zum Gericht.
Normalen Antrag auf vollstreckbare Umgangsregelung einreichen. Besondere Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.