23-01-2012, 11:28
(23-01-2012, 10:21)Clint Eastwood schrieb: Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?Das steht in der STPO §132. Ein paar Hinweise stehen auch in Wikikpedia dazu.
Links:
Zustellung im Strafprozess
BayObLG, Beschluß vom 19.06.1995 - Aktenzeichen 4 St RR 102/95
Mich wundert bei der Angelegenheit, dass der STA das Verfahren in DE betreiben will und es nicht an Dein Aufenthaltsland abgegeben hat.
https://t.me/GenderFukc