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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#4
(23-01-2012, 10:21)Clint Eastwood schrieb: Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Das steht in der STPO §132. Ein paar Hinweise stehen auch in Wikikpedia dazu.
Links:
Zustellung im Strafprozess
BayObLG, Beschluß vom 19.06.1995 - Aktenzeichen 4 St RR 102/95

Mich wundert bei der Angelegenheit, dass der STA das Verfahren in DE betreiben will und es nicht an Dein Aufenthaltsland abgegeben hat.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Petrus - 23-01-2012, 11:28

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