Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#5
(23-01-2012, 11:17)Clint Eastwood schrieb: Verhaftung - ok, aber WESWEGEN???

Gegen Dich ist ein Strafverfahren anhängig, soviel ich verstanden habe.

Du entziehst Dich durch Flucht ins Ausland einem ordentlichen Verfahren.

Nun weiß ich selbst zwar nicht, wie es mit Rechtsabkommen zwischen beiden Staaten bestellt ist. Aber wenn auch Unterhaltspflichtverletzung zur Auslieferung berechtigt, dann sehe ich persönlich schwarz für Deinen zukünftigen Aufenthalt dort.

Ergo besteht die Gefahr, dass du in ein Land flüchtest, wo die Gefahr der Auslieferung wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht gegeben ist.

So sehe ich das, muss aber hinzufügen, dass ich so tief in die Materie noch nicht einsteigen musste. Ich antworte auf Dein Eingansposting so, wie ich das verstehe.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Camper1955 - 23-01-2012, 11:36

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung Klaus84 11 1.504 10-09-2024, 09:58
Letzter Beitrag: p__
  Ich auch wieder 170er Skippie 46 45.319 02-11-2013, 16:54
Letzter Beitrag: raid
  Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? Assel0815 28 27.717 21-08-2013, 08:33
Letzter Beitrag: MitGlied
  Euro-Überweisungen über 10k und 170er MLCer 55 76.947 17-10-2012, 19:19
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste