23-01-2012, 11:56
@Clint
Wenn Du Dich in einem Schengen-Staat aufhälst, ist noch das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) interessant.
Wenn Du Dich in einem Schengen-Staat aufhälst, ist noch das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) interessant.
Zitat:Artikel 52
(1) Jede Vertragspartei kann Personen, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten, gerichtliche Urkunden unmittelbar durch die Post übersenden. Eine Liste der Urkunden, die auf diesem Wege übersandt werden dürfen, wird dem Exekutivausschuss von den Vertragsparteien zugeleitet.
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(4) Liegt dem Rechtshilfeersuchen eine Handlung zugrunde, die sowohl nach dem Recht der ersuchten als auch nach dem Recht der ersuchenden Vertragspartei als Zuwiderhandlung gegen Ordnungsvorschriften durch Behörden geahndet wird, gegen deren Entscheidung ein auch in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann, so ist bei der Zustellung von Urkunden grundsätzlich nach Absatz 1 zu verfahren.
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