23-01-2012, 12:24
Dieses Thema würde mich auch brennend interessieren. Ich möchte die Eingangsfrage leicht aufbohren ohne in offtopic abzudriften.
Also, die Ausgangslage ist wie bei Clint:
1) Es gibt einen Titel für KU oder BU/NeU oder aufgelaufene Schulden aus früheren Titeln
2) der Pflichtige hält sich postalisch unzustellbar im Ausland auf, zahlt etwas oder eben nicht
3) die Exe geifert und erstattet eine Anzeige nach §170. Diese wird erstmals nicht eingestellt
Der Pflichtige möchte an der Unzustellbarkeit nichts ändern, er würde aber gern in seine Akte schauen - was gibt es gegen ihn? Soweit ich verstanden habe, braucht man in unserem Rechtsstaat für so etwas einen Paragraphen-Kacker. Für freie Bürger gibt es die Akteneinsicht nur gegen Cash.
Ok, der Pflichtige könnte damit noch halbwegs leben, aber er befürchtet, dass durch das Einschalten eines Juristen die Unzustellbarkeit verloren geht. D.h. die Adresse des Juristen gilt spätestens ab der Akteneinsicht als die juristisch zustellfähige Adresse des Verdächtigen, mit allen Folgen für die Prozessordnung.
Kann der Pflichtige dieses Problem irgendwie umgehen?
Also, die Ausgangslage ist wie bei Clint:
1) Es gibt einen Titel für KU oder BU/NeU oder aufgelaufene Schulden aus früheren Titeln
2) der Pflichtige hält sich postalisch unzustellbar im Ausland auf, zahlt etwas oder eben nicht
3) die Exe geifert und erstattet eine Anzeige nach §170. Diese wird erstmals nicht eingestellt
Der Pflichtige möchte an der Unzustellbarkeit nichts ändern, er würde aber gern in seine Akte schauen - was gibt es gegen ihn? Soweit ich verstanden habe, braucht man in unserem Rechtsstaat für so etwas einen Paragraphen-Kacker. Für freie Bürger gibt es die Akteneinsicht nur gegen Cash.
Ok, der Pflichtige könnte damit noch halbwegs leben, aber er befürchtet, dass durch das Einschalten eines Juristen die Unzustellbarkeit verloren geht. D.h. die Adresse des Juristen gilt spätestens ab der Akteneinsicht als die juristisch zustellfähige Adresse des Verdächtigen, mit allen Folgen für die Prozessordnung.
Kann der Pflichtige dieses Problem irgendwie umgehen?