Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#9
Dieses Thema würde mich auch brennend interessieren. Ich möchte die Eingangsfrage leicht aufbohren ohne in offtopic abzudriften.

Also, die Ausgangslage ist wie bei Clint:
1) Es gibt einen Titel für KU oder BU/NeU oder aufgelaufene Schulden aus früheren Titeln
2) der Pflichtige hält sich postalisch unzustellbar im Ausland auf, zahlt etwas oder eben nicht
3) die Exe geifert und erstattet eine Anzeige nach §170. Diese wird erstmals nicht eingestellt

Der Pflichtige möchte an der Unzustellbarkeit nichts ändern, er würde aber gern in seine Akte schauen - was gibt es gegen ihn? Soweit ich verstanden habe, braucht man in unserem Rechtsstaat für so etwas einen Paragraphen-Kacker. Für freie Bürger gibt es die Akteneinsicht nur gegen Cash.

Ok, der Pflichtige könnte damit noch halbwegs leben, aber er befürchtet, dass durch das Einschalten eines Juristen die Unzustellbarkeit verloren geht. D.h. die Adresse des Juristen gilt spätestens ab der Akteneinsicht als die juristisch zustellfähige Adresse des Verdächtigen, mit allen Folgen für die Prozessordnung.

Kann der Pflichtige dieses Problem irgendwie umgehen?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von MLCer - 23-01-2012, 12:24

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung Klaus84 11 1.504 10-09-2024, 09:58
Letzter Beitrag: p__
  Ich auch wieder 170er Skippie 46 45.319 02-11-2013, 16:54
Letzter Beitrag: raid
  Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? Assel0815 28 27.717 21-08-2013, 08:33
Letzter Beitrag: MitGlied
  Euro-Überweisungen über 10k und 170er MLCer 55 76.947 17-10-2012, 19:19
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste