23-01-2012, 14:12
Das ist doch kein Einzelfall mit dem Richter! Habe den Mist am eigenen Leib erlebt. Der Richter war genauso selbstherrlich und fragte :
- Warum haben Sie denn die Unterlagen über Ihre Zahlungen nicht dabei?
- Antwort :"Weil ich sie schon im Vorverfahren zugesendet habe und sie vor ihnen liegen."
Leider hat mich der A... ran gekriegt, in dem er behauptet hat, dass Er einen Rechtsmittelverzicht erklärt hätte, der mir nie zu Ohren kam.
Bin ja dann auch verurteilt worden. Gleiche PiPaPo wie oben. Bewährungshelferandrohung, Bewährungszeit 3 Jahre oder Knast 3 Monate, 10 Bewerbungen pro Monat etc.
Bei dieser meiner ersten Verhandlung hat Er mich noch verarscht. Das Urteil nehmen alle Amtsrichter für Jeden und wissen schon vor dem Verfahren das sie es so fällen.
Nach dem Verfahren : Beschwerde beim LG - Abgelehnt (wegen der Sache mit dem Rechtsmittelverzicht)
Dann Beschwerde beim OLG : Abgelehnt. Mit der Begründung : Selbst die Aussage des Staatsanwaltes, sei hier - egal wie sie ausfällt in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussage des Richters - irrelevant.
Daraufhin habe ich nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Liegt schon vor.
Musste grinsen bei dem Fall mit dem 17-jährigen. Und da stellen die den armen Kerl noch als Täter hin. Mir ging es, wie gesagt, genau so.
Also habe ich den Richter angezeigt wegen Rechtsbeugung und Nötigung.
Abgelehnt
Beschwerde eingelegt
Abgelehnt
Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage
Abgelehnt
Dienstaufsichtsbeschwerde
Nix mehr gehört
Dann habe ich mit geteilt, das war ca. Aug/Sept. 2011, dass ich weiterhin meinen Teil (unter dem zu zahlenden Mindestunterhalt) leiste.
- keine Bewerbungen vorlege, da ich selbständig sei
- keinen Bewährungshelfer auf suche
- und nichts am Status mehr ändere, es sei denn man wolle, dass ich endlich 3 Mon. auf Staatskosten auch einmal wohlverdienten Urlaub bekomme
- mit dem Richter kein Wort mehr reden werde.
Bis heute nichts mehr gehört.
Nun läuft eine neue Unterhaltsabänderungsklage (seitens Campers Anwalt) und Klage auf Umgang (weil Exe die Kinder nicht raus rückt). Laß ich halt jetzt einfach mal laufen.
Ach ja und die Brutto/Netto Geschichte ist auch bekannt. Dazu schrieb ich in der Dienstaufsichtsbeschwerde :
Der Richter XXX kann Brutto und Netto nicht unterscheiden und weiterhin keine Gewinn- und Verlustrechnungen lesen. Dies gehört zum Grundwissen eines jeden Berufsschülers im ersten Ausbildungsjahr.
Weiterhin steigt ihm die Faulheit aus allen Poren des Talars, da Er nicht einmal vor ihm liegende Unterlagen sichtet.
Nix mehr gehört ... ^^ (Ich warte jeden Tag drauf....)
- Warum haben Sie denn die Unterlagen über Ihre Zahlungen nicht dabei?
- Antwort :"Weil ich sie schon im Vorverfahren zugesendet habe und sie vor ihnen liegen."
Leider hat mich der A... ran gekriegt, in dem er behauptet hat, dass Er einen Rechtsmittelverzicht erklärt hätte, der mir nie zu Ohren kam.
Bin ja dann auch verurteilt worden. Gleiche PiPaPo wie oben. Bewährungshelferandrohung, Bewährungszeit 3 Jahre oder Knast 3 Monate, 10 Bewerbungen pro Monat etc.
Bei dieser meiner ersten Verhandlung hat Er mich noch verarscht. Das Urteil nehmen alle Amtsrichter für Jeden und wissen schon vor dem Verfahren das sie es so fällen.
Nach dem Verfahren : Beschwerde beim LG - Abgelehnt (wegen der Sache mit dem Rechtsmittelverzicht)
Dann Beschwerde beim OLG : Abgelehnt. Mit der Begründung : Selbst die Aussage des Staatsanwaltes, sei hier - egal wie sie ausfällt in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussage des Richters - irrelevant.
Daraufhin habe ich nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Liegt schon vor.
Musste grinsen bei dem Fall mit dem 17-jährigen. Und da stellen die den armen Kerl noch als Täter hin. Mir ging es, wie gesagt, genau so.
Also habe ich den Richter angezeigt wegen Rechtsbeugung und Nötigung.
Abgelehnt
Beschwerde eingelegt
Abgelehnt
Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage
Abgelehnt
Dienstaufsichtsbeschwerde
Nix mehr gehört
Dann habe ich mit geteilt, das war ca. Aug/Sept. 2011, dass ich weiterhin meinen Teil (unter dem zu zahlenden Mindestunterhalt) leiste.
- keine Bewerbungen vorlege, da ich selbständig sei
- keinen Bewährungshelfer auf suche
- und nichts am Status mehr ändere, es sei denn man wolle, dass ich endlich 3 Mon. auf Staatskosten auch einmal wohlverdienten Urlaub bekomme
- mit dem Richter kein Wort mehr reden werde.
Bis heute nichts mehr gehört.
Nun läuft eine neue Unterhaltsabänderungsklage (seitens Campers Anwalt) und Klage auf Umgang (weil Exe die Kinder nicht raus rückt). Laß ich halt jetzt einfach mal laufen.
Ach ja und die Brutto/Netto Geschichte ist auch bekannt. Dazu schrieb ich in der Dienstaufsichtsbeschwerde :
Der Richter XXX kann Brutto und Netto nicht unterscheiden und weiterhin keine Gewinn- und Verlustrechnungen lesen. Dies gehört zum Grundwissen eines jeden Berufsschülers im ersten Ausbildungsjahr.
Weiterhin steigt ihm die Faulheit aus allen Poren des Talars, da Er nicht einmal vor ihm liegende Unterlagen sichtet.
Nix mehr gehört ... ^^ (Ich warte jeden Tag drauf....)