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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#13
also, dann nochmal ein paar Details:

1. ausserhalb von Schengen, und zwar so weit außerhalb, dass es jeden entmutigen wird
2. meine Verwandten sind gebrieft und halten zu mir, die haben mittlerweile kapiert, was in Deutschland abgeht..
3. ist ja toll, dass die so einen Aufwand treiben, je mehr, je teurer, je besser
4. das Familiengericht kennt meine Adresse, habe sogar schon ein Versäumnisurteil dorthin bekommen, allerdings ist der Staatsanwalt wohl zu doof, um dort nachzufragen.

ABER nochmal:

ich ZAHLE KU, und zwar genau so viel, wie das Amt mir befohlen hat.
Das ist zwar weniger als der titulierte KU aus Zeiten von 60 Wochenstunden buckeln, aber Armut ist ja keine Sünde.
Es laufen also Schulden auf, aber der Unterhalt des Kindes ist nicht gefährdet.

Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis müsste das Ermittlungsverfahren also eingestellt werden, und zwar unabhängig von meinem Wohnsitz. Sieht das hier irgendjemand anders? Im Umkehrschluss würde das nämlich Folgendes bedeuten: wenn die Staatsmacht mich trotz Zahlung des Mindestunterhalts verfolgt, dann zahle ich halt gar nichts mehr, macht dann auch keinen Unterschied..

Werde dem Herrn Polizisten nun nochmal eine Mail schreiben, in der ich mich etwas klarer ausdrücke: wenn er mir nicht innerhalb einer Woche Akteneinsicht gewährt, dann Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ich bin zwar ein netter Mensch, ich kann aber auch anders.
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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Clint Eastwood - 23-01-2012, 14:44

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