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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#16
also: die Botschaft werde ich rauslassen, nutzloses, faules Pack (habe bisher in vielen Ländern gewohnt, war aber immer das Gleiche) - habe nun folgende Email rausgelassen:

Sehr geehrter Herr Polizist,

Vielen Dank für die Bestätigung, dass meine Angaben zur Sache bei Ihnen angekommen sind. Haben Sie diese bereits geprüft? Was ist das Ergebnis?

Leider habe ich nach wie vor keinerlei Informationen in verbindlicher Form, was nun konkret gegen mich vorliegt und weshalb überhaupt gegen mich ermittelt wird.

Am Telefon meinten Sie, dass Sie die Akte gerade nicht online vorliegen haben und meinten, dass es "wahrscheinlich" um Unterhaltspflichtverletzung gehe (§170 StGB).

Ich hatte um Akteneinsicht gebeten, die mir aber bisher ohne Angabe von Gründen verwehrt wurde, obwohl mir das laut Gesetz zusteht (§147 StPO):

(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.

Der Untersuchungszweck liegt in der Vergangenheit, ich bin wohl kaum in der Lage, vergangene, nicht getätigte Zahlungen plötzlich als getätigt darzustellen.

Daher bitte ich zuallererst um Akteneinsicht und um verbindliche Nennung des Vergehens, weswegen man mich beschuldigt und gegen meine Person ermittelt.

Ich habe vollumfänglich zu dem vermeintlichen Vergehen Stellung bezogen und ich fordere Sie auf, nun von Ihrer Seite mit mir zu kommunizieren.

Sie wissen, wie Sie mich erreichen können (telefonisch und per Email) und ich werde Ihre Ermittlungen nach besten Kräften unterstützen.
Mein Verständnis von Rechtsstaat ist aber, dass ein Beschuldigter genau darüber informiert werden muss, was ihm denn nun vorgeworfen wird.

Dies ist bisher eindeutig nicht geschehen!

Da ich die angegebenen Beamten nicht kenne und auch die Notwendigkeit eines Zustellungsbevollmächtigten nicht anerkenne - einfach aus dem Grund heraus, dass ich mir nichts strafrechtlich relevantes zuschulden habe kommen lassen - werde ich vorerst davon absehen, irgendjemand als Bevollmächtigten anzugeben.

Bitte teilen Sie mir auch den Namen und die Telefonnummer des ermittelnden Staatsanwalts mit.

Ich habe bisher in keinster Weise den Eindruck, dass Sie hier Ihre Pflicht tun = neutrale Ermittlungen durchführen, d.h. auch entlastende Beweise für den Beschuldigten zu prüfen.

Ich habe auch keine Ahnung, welchen Bären Ihnen die Mutter von xzy aufgebunden hat, Sie können mir aber glauben, dass ich lediglich ein Vater bin, der Kontakt zu seinem Sohn haben möchte und der nicht nur den Zahlesel spielen möchte. Das Kind braucht zuallererst einen Vater.

Sollte sich bei mir der Eindruck einer einseitigen Ermittlung erhärten, dann werde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein solches Fehlverhalten vorgehen, ggf auch mit rechtlichem Beistand.

Mit freundlichen Grüßen

Clint Eastwood
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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Clint Eastwood - 24-01-2012, 06:39

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