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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#18
Ich frag mich, wozu der Roman und die Erklärungen.

Du siehst keine Notwendigigkeit für eine Zustelladresse. Du willst Akteneinsicht, falls irgendwelche Ermittlungen gegen dich laufen sollten. Alles andere gibt den Typen doch nur unnötig Futter, was auch gegen dich verwendet werden könnte.

Vielleicht solltest du deine Bekannt- und Verwandtschaft entsprechend instruieren nichts zu wissen oder diese sogar durch Nichtinformieren davor schützen etwas unnötiges auszuplaudern.
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RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von MitGlied - 24-01-2012, 11:14

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