24-01-2012, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2012, 12:24 von Clint Eastwood.)
@Exilierter: als gesetzestreuer, aber armer Bürger, unterstütze ich stets sämtliche Ermittlungen in meinem Sinne
@MitGlied/Dzombo: hätte man sicher auch kürzer schreiben koennen, hatte wohl gerade nichts Besseres zu tun - was in diesem Brief könnte gegen mich verwendet werden?
Habe noch kurz mit der Frau Staatsanwältin geplauscht (sie hat das Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Polizei führt nur aus).
Sie meinte, dass das Verfahren wohl eingestellt werden wird, wenn tatsächlich erwiesen ist, dass ich immer brav den Mindestunterhalt zahle, aber das würde halt dauern.
Ich solle einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ich auch den Einstellungsbescheid bekommen würde. Ich meinte dann nur zu ihr, dass ich mir das noch überlegen muss, da ich keinen Bescheid von der StAin brauche, um zu wissen, dass ich "sauber" bin.
Wie @Petrus richtig geschrieben hat, ist eine Adresse im Ausland ganz schlecht fuer den StA, weil ausserhalb des Hoheitsgebiets der BRD und damit gelten die Dokumente als nicht ordnungsgemäss zugestellt. Daher auch die hektische Aktivitäten der Polizei.
Werde mich auf meinem nächsten Trip in die kalte Heimat wohl in die Höhle des Löwen begeben und alles vor Ort klären.
Meine Strategie ist und bleibt: strafrechtlich sauber bleiben (habe keinen Nerv für die hier beschriebenen 170er Verfahren) und viele zivile Kosten und Schulden auflaufen lassen, um die ich mich zu gegebener Zeit kümmern werde.
@MitGlied/Dzombo: hätte man sicher auch kürzer schreiben koennen, hatte wohl gerade nichts Besseres zu tun - was in diesem Brief könnte gegen mich verwendet werden?
Habe noch kurz mit der Frau Staatsanwältin geplauscht (sie hat das Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Polizei führt nur aus).
Sie meinte, dass das Verfahren wohl eingestellt werden wird, wenn tatsächlich erwiesen ist, dass ich immer brav den Mindestunterhalt zahle, aber das würde halt dauern.
Ich solle einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ich auch den Einstellungsbescheid bekommen würde. Ich meinte dann nur zu ihr, dass ich mir das noch überlegen muss, da ich keinen Bescheid von der StAin brauche, um zu wissen, dass ich "sauber" bin.
Wie @Petrus richtig geschrieben hat, ist eine Adresse im Ausland ganz schlecht fuer den StA, weil ausserhalb des Hoheitsgebiets der BRD und damit gelten die Dokumente als nicht ordnungsgemäss zugestellt. Daher auch die hektische Aktivitäten der Polizei.
Werde mich auf meinem nächsten Trip in die kalte Heimat wohl in die Höhle des Löwen begeben und alles vor Ort klären.
Meine Strategie ist und bleibt: strafrechtlich sauber bleiben (habe keinen Nerv für die hier beschriebenen 170er Verfahren) und viele zivile Kosten und Schulden auflaufen lassen, um die ich mich zu gegebener Zeit kümmern werde.