24-01-2012, 18:35
Heute erreichte mich seitens des Anwaltes der Exe folgender Brief in Auszügen :
Die Exe blockiert den Umgang seit Juni 2011 :
"Eine Interaktion zwischen dem Antragsteller und dem Kind XXX findet nicht statt. Hintergrund ist, dass das Kind XXX den Kontakt zum Antragsteller derzeit ablehnt. XXX möchte keinen Umgang mit dem Antragsteller haben."
Fakt : Es besteht gar keine Möglichkeit mit meiner Tochter ( 8 Jahre ) Kontakt auf zu nehmen.
"Anders verhält sich die Situation bei dem Kind XXX. Diese schwankt offensichtlich zwischen totaler Ablehnung und dem Wunsch dann doch letztendlich Kontakt zum Antragsteller zu haben. Das Kind leidet allerdfings darunter, dass der Antragsteller mit ihr an den Wochenenden keine sinnvollen Tätigkeiten unternimmt und das Kind letztlich nur zu Hause hingesetzt wird."
Fakt: Blödsinn.
"Darüber hinaus ist die Beziheung zwischen den Kindern und dem Antragsteller dadurch belastet, dass dieser nichts unversucht lässt, eine Privatfehde zu der Mutter der Kinder über die Kinder auszutragen. Wird eine E-Mail an den Antragsteller in den Morgenstunden geschrieben, versucht der Antragsteller zu kontrollieren, ob das Kind krank war. Auf die Kinder wird Druck ausgeübt, da sie auch zum neuen Ehemann der Antragsgegnerin Papa sagen. Den Kindern wird ein schlechtes Gewissen suggeriert, da sie sich bei der Mutter wohlfühlen usw."
Fakt : Papa müssen sie sagen. Wurde ja lange genug an ihnen rum operiert.
"Letztlich wird deutlich, dass jedenfalls das Kind XXX ( jetzt bald 12 Jahre) sicherlich einen gewissen Kontakt zum Antragsteller möchte. Wir regen an, dass dieser zunächst einmal, nachdem nunmehr fast ein halbes Jahr kein Kontakt stattgefunden hat, sorgsam aufgebaut wird. Die Kontakte wurden letztendlich vom Antragsteller abgebrochen."
Fakt : Die Kontakte wurden von der Mutter abgebrochen, da sie sich nicht mehr an die Umgangsregelungen hielt.
"Wir können uns daher vorstellen, dass man gegebenenfalls einmal versucht an einem festzulegenden Wochenende zunächst einmal einen Umgangskontakt durchzuführen. Es könne dann bereits ein zweites Wochenende avisiert werden. Dies könnte gegebenenfalls noch innerhalt dieses Verfahrens bzw. innerhalb des Verfahrenskostenhilfeverfahrens durchgeführt werden. Man sollte dann sehen, wie die Umgangskontakte ablaufen und ob dies dann gegebenenfalls weiter ausgebaut wird."
Und weiter :
"Es erscheint jedoch fraglich, ob es dem Antragsteller tatsächlich um den Kontakt mit den Kindern geht. Die Kinder haben beispielsweise mehrfach versucht, ihren Vater zu Weihnachten bzw. zwischen den Jahren oder im neuen Jahr zu besuchen. Alle Versuche, einen anderen Termin alsn den 25.12 zu finden, blieben unbeantwortet oder wurden mit unzutreffenden Angaben abgesagt.
Fakt: Dummes Geschwätz.
"Hintergrund war, dass am 25.12. bekanntermaßen eine Familienfeier auf Seiten des neuen Ehemannes der Kindesmutter stattfand, die letztendlich torpediert werden sollte."
Und weiter :
"Die pauschalen Behauptungen der Gegenseite sind so durchweg unzutreffend. Zutreffend ist, dass die Kindesmutter aufgrund vielfältiger Strafanzeigen durch den Kindesvater, die sowohl sie als auch den jetzigen Ehemann betreffen, kein gutes Verhältnis zum Vater hat. Der jetzige ehemann wurde beispielsweise vom Antragsteller wegen sexueller Belästigung als Lehrer bei seinem Dienstherrn angezeigt. All dies ließe sich schier endlos ausweiten.
Fakt: Es liegen keine Strafanzeigen gegen die Mutter vor oder sind am Laufen. Es liegt allerdings ein Urteil gegen den Ehemann hier vor, wegen sexueller Belästigung und Mißbrauch Schutzbefohlener im Amt. Das Thema sollte dieser besser unangetastet lassen. Weiterhin habe ich gehört, dass anonym eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (in der Schule) gegen die Mutter vorliegt. Sie ist Lehrerin. Derzeit wird hier ermittelt.
"Der Antragsteller ist gegenüber den Kindern agressiv geworden. Anderenfalls hätten die Kinder schließlich keine Angst vor ihm.
Fakt : Ein von der Mutter in die Welt gesetztes Argument um den Umgang zu blockieren.
"Untzutreffend ist auch, dass die Parteien sich auf einen Unterhaltsbetrag in Höhe von 300 verglichen hätten. Eine entsprechende Abrede besteht nicht. Im Hinblick darauf wurde erneut Strafanzeige erstattet."
Fakt: Akteneinsicht liegt mir vor. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nicht mal eröffnet. Das Vergleichsangebot hat meine damalige Anwältin seinerzeit schriftlich bestätigt. Dieses liegt dem Gericht vor.
"Unrichtig ist insbesondere auch, dass gegenüber der seinerzeitigen verfahrensbevollmächtigten geäußert wurde, dass die Kindesmutter den Antragsteller in den "Knast" bringen wolle um den Umgang für 1,5 Jahre auszusetzen. Dies ist unzutreffend.
Fakt: Schriftlich verfasstes Schreiben über ein solches Telefonat liegt hier seitens der damaligen Anwältin vor.
Interessant was?
P.S.: Tippfehler dürfen behalten werden^^
Die Exe blockiert den Umgang seit Juni 2011 :
"Eine Interaktion zwischen dem Antragsteller und dem Kind XXX findet nicht statt. Hintergrund ist, dass das Kind XXX den Kontakt zum Antragsteller derzeit ablehnt. XXX möchte keinen Umgang mit dem Antragsteller haben."
Fakt : Es besteht gar keine Möglichkeit mit meiner Tochter ( 8 Jahre ) Kontakt auf zu nehmen.
"Anders verhält sich die Situation bei dem Kind XXX. Diese schwankt offensichtlich zwischen totaler Ablehnung und dem Wunsch dann doch letztendlich Kontakt zum Antragsteller zu haben. Das Kind leidet allerdfings darunter, dass der Antragsteller mit ihr an den Wochenenden keine sinnvollen Tätigkeiten unternimmt und das Kind letztlich nur zu Hause hingesetzt wird."
Fakt: Blödsinn.
"Darüber hinaus ist die Beziheung zwischen den Kindern und dem Antragsteller dadurch belastet, dass dieser nichts unversucht lässt, eine Privatfehde zu der Mutter der Kinder über die Kinder auszutragen. Wird eine E-Mail an den Antragsteller in den Morgenstunden geschrieben, versucht der Antragsteller zu kontrollieren, ob das Kind krank war. Auf die Kinder wird Druck ausgeübt, da sie auch zum neuen Ehemann der Antragsgegnerin Papa sagen. Den Kindern wird ein schlechtes Gewissen suggeriert, da sie sich bei der Mutter wohlfühlen usw."
Fakt : Papa müssen sie sagen. Wurde ja lange genug an ihnen rum operiert.
"Letztlich wird deutlich, dass jedenfalls das Kind XXX ( jetzt bald 12 Jahre) sicherlich einen gewissen Kontakt zum Antragsteller möchte. Wir regen an, dass dieser zunächst einmal, nachdem nunmehr fast ein halbes Jahr kein Kontakt stattgefunden hat, sorgsam aufgebaut wird. Die Kontakte wurden letztendlich vom Antragsteller abgebrochen."
Fakt : Die Kontakte wurden von der Mutter abgebrochen, da sie sich nicht mehr an die Umgangsregelungen hielt.
"Wir können uns daher vorstellen, dass man gegebenenfalls einmal versucht an einem festzulegenden Wochenende zunächst einmal einen Umgangskontakt durchzuführen. Es könne dann bereits ein zweites Wochenende avisiert werden. Dies könnte gegebenenfalls noch innerhalt dieses Verfahrens bzw. innerhalb des Verfahrenskostenhilfeverfahrens durchgeführt werden. Man sollte dann sehen, wie die Umgangskontakte ablaufen und ob dies dann gegebenenfalls weiter ausgebaut wird."
Und weiter :
"Es erscheint jedoch fraglich, ob es dem Antragsteller tatsächlich um den Kontakt mit den Kindern geht. Die Kinder haben beispielsweise mehrfach versucht, ihren Vater zu Weihnachten bzw. zwischen den Jahren oder im neuen Jahr zu besuchen. Alle Versuche, einen anderen Termin alsn den 25.12 zu finden, blieben unbeantwortet oder wurden mit unzutreffenden Angaben abgesagt.
Fakt: Dummes Geschwätz.
"Hintergrund war, dass am 25.12. bekanntermaßen eine Familienfeier auf Seiten des neuen Ehemannes der Kindesmutter stattfand, die letztendlich torpediert werden sollte."
Und weiter :
"Die pauschalen Behauptungen der Gegenseite sind so durchweg unzutreffend. Zutreffend ist, dass die Kindesmutter aufgrund vielfältiger Strafanzeigen durch den Kindesvater, die sowohl sie als auch den jetzigen Ehemann betreffen, kein gutes Verhältnis zum Vater hat. Der jetzige ehemann wurde beispielsweise vom Antragsteller wegen sexueller Belästigung als Lehrer bei seinem Dienstherrn angezeigt. All dies ließe sich schier endlos ausweiten.
Fakt: Es liegen keine Strafanzeigen gegen die Mutter vor oder sind am Laufen. Es liegt allerdings ein Urteil gegen den Ehemann hier vor, wegen sexueller Belästigung und Mißbrauch Schutzbefohlener im Amt. Das Thema sollte dieser besser unangetastet lassen. Weiterhin habe ich gehört, dass anonym eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (in der Schule) gegen die Mutter vorliegt. Sie ist Lehrerin. Derzeit wird hier ermittelt.
"Der Antragsteller ist gegenüber den Kindern agressiv geworden. Anderenfalls hätten die Kinder schließlich keine Angst vor ihm.
Fakt : Ein von der Mutter in die Welt gesetztes Argument um den Umgang zu blockieren.
"Untzutreffend ist auch, dass die Parteien sich auf einen Unterhaltsbetrag in Höhe von 300 verglichen hätten. Eine entsprechende Abrede besteht nicht. Im Hinblick darauf wurde erneut Strafanzeige erstattet."
Fakt: Akteneinsicht liegt mir vor. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nicht mal eröffnet. Das Vergleichsangebot hat meine damalige Anwältin seinerzeit schriftlich bestätigt. Dieses liegt dem Gericht vor.
"Unrichtig ist insbesondere auch, dass gegenüber der seinerzeitigen verfahrensbevollmächtigten geäußert wurde, dass die Kindesmutter den Antragsteller in den "Knast" bringen wolle um den Umgang für 1,5 Jahre auszusetzen. Dies ist unzutreffend.
Fakt: Schriftlich verfasstes Schreiben über ein solches Telefonat liegt hier seitens der damaligen Anwältin vor.
Interessant was?
P.S.: Tippfehler dürfen behalten werden^^