24-01-2012, 20:03
(24-01-2012, 18:35)Nappo schrieb: "Eine Interaktion zwischen dem Antragsteller und dem Kind XXX findet nicht statt. Hintergrund ist, dass das Kind XXX den Kontakt zum Antragsteller derzeit ablehnt. XXX möchte keinen Umgang mit dem Antragsteller haben."
... wird beantragt:
durch Hinzuziehen eines Sachverständigen zu klären, ob dass dem tatsächlichen Willen des Kindes entspricht oder ob für dieses Verhalten mütterliche Kindesparentalisierung ursächlich ist.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sich die Kindsmutter im letzteren Fall der Möglichkeit nach eines Vergehens nach § 170 i.V.m. § 1606 Abs. 3, § 171 StGB strafbar gemacht haben könnte.....
Ich würde der KM sachlich aufzeigen, dass sie nicht unangreifbar ist.
Allerdings sollten Deine Kinder nicht den Eindruck gewinnen, dass Du sie konkret im Visier hast.
Eine Gratwanderung, zu der Dir die KM scheinbar die nötige Zeit lassen will. Denn das Anwaltsschreiben deutet nicht darauf hin, dass Umgang wirklich "gewährt" werden soll. Eher würde ich davon ausgehen, dass man eine Position vorbereitet, die letztlich Deine Entsorgung bezweckt.
Auf jeden Fall musst Du versuchen, den Umgang mit der Älteren zu intensivieren (wie man das mit einem Mädchen in diesem Alter macht, muss ich Dir nicht erklären?)!