24-01-2012, 20:22
(21-02-2011, 13:27)MitGlied schrieb: Bist du selbständig?
...
Wenn du nicht selbständige arbeiten musst, bleibt nur Schwarzarbeit in D.
In allen anderen Fällen stehst du relativ schnell in irgendwelchen Verzeichnissen der Sozialversicherung oder des Finanzamtes - und dort schauen die Jugendamttypen unter Umständen rein.
Kombination:
grenznah im Ausland wohnen - in D arbeiten: du landest in den Sozialversicherungsarchiven... ELENA
ELENA - gibt es die noch? Werden dort auch selbständige erfasst?
Ich bin in Deutschland seit einem Jahr abgemeldet und arbeite als Freelancer in Europa. Es bestehen hohe Schulden aus einem BU-Titel, KU wird "indirekt" bezahlt, irgendwo in der Höhe des JA-Vorschusses, da ich offiziell wenig verdient habe. Die Exe hat eine Anzeige nach §170 erstattet, vermutlich ist das Ermittlungsverfahren noch aktiv und ich werde gesucht.
Mir wurde ein interessantes 2-monatiges projekt in einer grenznahen deutschen Stadt angeboten. Aus der finanziellen Gründen und wegen dem beruflichen Werdegang wäre es sinnvoll das Angebot anzunehmen. Ich kann aber es auch sein lassen und auf das nächste Angebot warten...
Falls, dann würde ich eine Wohnung im Ausland mieten und mich in DE nur Mo-Fr. (in den Hotels) aufhalten.
Die Frage ist, wie wahrscheinlich ist es, das ist auffliege und wegen der Schulden einen GV-Besuch bekomme? Kann es sonst Probleme geben? Wegen dem 170er mache ich mir keine große Sorgen, aber, wenn's ginge, möchte ich nicht auffliegen und vernommen werden Wenn doch, ist keine Katastrophe für mich, denke ich.
Mit geht's hauptsächlich um mein Honorar - es soll nicht gepfändet werden! Falls es sinnvoll wäre, könnte ich über eine EU-Firma abrechnen (keine Ahnung ob der Auftraggeber mitmacht).
Was würdet ihr mir raten?