24-01-2012, 21:41
Threads zusammengeführt. Wenns um Umgang geht, besser in einem Thread bleiben, man findet in verschiedene Threads verteilte Informationshäppchen nicht mehr, obwohl sie zum selben Themenbereich gehören.
Das nicht. Es sind Textbausteine, die hat der Anwalt sicher schon in -zig anderen Verfahren verwendet. Standardsätze, Standardvorwürfe. Die übliche Mischung aus Provokation und Geschwafel.
Lass dich nicht auf das Zeug ein, widerlege es nicht. Sowas liest kein Richter. Verfolge gradlinig deinen Umgangsantrag, ohne langatmige Begründungen. Die Begründung ist §1684 BGB.
(24-01-2012, 18:35)Nappo schrieb: Interessant was?
Das nicht. Es sind Textbausteine, die hat der Anwalt sicher schon in -zig anderen Verfahren verwendet. Standardsätze, Standardvorwürfe. Die übliche Mischung aus Provokation und Geschwafel.
Lass dich nicht auf das Zeug ein, widerlege es nicht. Sowas liest kein Richter. Verfolge gradlinig deinen Umgangsantrag, ohne langatmige Begründungen. Die Begründung ist §1684 BGB.