(24-01-2012, 21:41)p schrieb: Lass dich nicht auf das Zeug ein, widerlege es nicht. Sowas liest kein Richter. Verfolge gradlinig deinen Umgangsantrag, ohne langatmige Begründungen. Die Begründung ist §1684 BGB.Ich stimme @p da vollständig zu.
Gradlinig nur auf den Umgang sehen. Nebenschauplätze weglächeln.
Allerdings kennen wir deinen Antrag nicht. Wenn er genausovoll mit Geschwafel und Unterstellungen ist, dann ist es ein bißchen schwieriger. Dann mußt du noch stärker an deiner Fokusssierung arbeiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #