@Ibykus
Ok, aber das Paradoxum besteht momentan nur zweitweise, weil ein ja eine vorläufige Regelung im einstweiligen Rechtsschutz ist. Wenn das JobCenter das Hauptsacheverfahren weiter betreibt, dann freuen wir uns darauf. Auch Sanktionen muss man gelassen sehen. Die Info "Jobcenter kürzt Vater die Leistungen, weil er seinen Kindern Unterhalt bezahlt" ist ja schon Headline-verdächtig.
Der Sanktionskatalog des §31 ff SGB II ist abschließend.
Das Jobcenter könnte uns ja überzeugen, dass die Unterhaltszahlung....
.... eine Verschleierung von Einkommen und Vermögen sei.
.... mit einer Meldeversäumnis gleichzusetzen sei
.... ein rechtswidriges Verhalten zur Erschleichung von Leistungen sei
.... usw.
Wir sind schon gespannt, welches "sanktionsfähiges Verhalten" in der Unterhaltszahlung liegen soll. Das wollen wir gerne schriftlich, vom Staat hören. Denn ansonsten betrachtet dieser Staat doch immer die Unterhaltszahlung als ein "legitimes Verhalten", das man erwarten könne.
@skipper
Bei 1600€ netto dürfte wohl Stufe 1 zutreffen und auch nicht mehr gefordert werden können. Allerdings kann selbst dann Bedürftigkeit nach SGBII eintreten, besonders in höheren Alterstufen.
@blue
Selbstverständlich gitl das alles auch bei BU. Allerdings darf den ein Vater nicht freiwillig gegenüber einer anderen erwerbsfähigen erwachsenen Person so akzeptieren. Wenn er allerdings vorher gerichtlich geklärt wurde und später das Existenzminimum nicht mehr gedeckt ist, dann dürfte auch der anrechenbar sein, bis er geändert werden kann und tatsächlich ist.
Wir haben uns generell angewöhnt - also bei Neutrennungen und auch bei Neufestsetzungen von KU + BU immer eine Kontrollberechnung zu machen, und diese den Forderungen von Kimu oder Jugendamt entgegenzuhalten, bzw. zur H4 Antragstellung aufzufordern.
Der "Düsseldorfer Selbstbehalt" ist sowas von irrelvant und mir völlig egal, wenn das tatsächliche Existenzminimum nicht mehr gedeckt ist. Der "Düsseldorfer Selbstbehalt" ist eine reine Fiktion zur Benachteiligung der Väter, was schon allein an den darin angenommenen Wohnkosten erkennbar wird, die unterhalb dessen liegen was in weiten Teilen der Republik als sozialrechtlich angemessener Wohnraum angesehen wird.
Ok, aber das Paradoxum besteht momentan nur zweitweise, weil ein ja eine vorläufige Regelung im einstweiligen Rechtsschutz ist. Wenn das JobCenter das Hauptsacheverfahren weiter betreibt, dann freuen wir uns darauf. Auch Sanktionen muss man gelassen sehen. Die Info "Jobcenter kürzt Vater die Leistungen, weil er seinen Kindern Unterhalt bezahlt" ist ja schon Headline-verdächtig.
Der Sanktionskatalog des §31 ff SGB II ist abschließend.
Das Jobcenter könnte uns ja überzeugen, dass die Unterhaltszahlung....
.... eine Verschleierung von Einkommen und Vermögen sei.
.... mit einer Meldeversäumnis gleichzusetzen sei
.... ein rechtswidriges Verhalten zur Erschleichung von Leistungen sei
.... usw.
Wir sind schon gespannt, welches "sanktionsfähiges Verhalten" in der Unterhaltszahlung liegen soll. Das wollen wir gerne schriftlich, vom Staat hören. Denn ansonsten betrachtet dieser Staat doch immer die Unterhaltszahlung als ein "legitimes Verhalten", das man erwarten könne.
@skipper
Bei 1600€ netto dürfte wohl Stufe 1 zutreffen und auch nicht mehr gefordert werden können. Allerdings kann selbst dann Bedürftigkeit nach SGBII eintreten, besonders in höheren Alterstufen.
@blue
Selbstverständlich gitl das alles auch bei BU. Allerdings darf den ein Vater nicht freiwillig gegenüber einer anderen erwerbsfähigen erwachsenen Person so akzeptieren. Wenn er allerdings vorher gerichtlich geklärt wurde und später das Existenzminimum nicht mehr gedeckt ist, dann dürfte auch der anrechenbar sein, bis er geändert werden kann und tatsächlich ist.
Wir haben uns generell angewöhnt - also bei Neutrennungen und auch bei Neufestsetzungen von KU + BU immer eine Kontrollberechnung zu machen, und diese den Forderungen von Kimu oder Jugendamt entgegenzuhalten, bzw. zur H4 Antragstellung aufzufordern.
Der "Düsseldorfer Selbstbehalt" ist sowas von irrelvant und mir völlig egal, wenn das tatsächliche Existenzminimum nicht mehr gedeckt ist. Der "Düsseldorfer Selbstbehalt" ist eine reine Fiktion zur Benachteiligung der Väter, was schon allein an den darin angenommenen Wohnkosten erkennbar wird, die unterhalb dessen liegen was in weiten Teilen der Republik als sozialrechtlich angemessener Wohnraum angesehen wird.
(26-01-2012, 19:07)blue schrieb: Eine "schöne" Verschmelzung von SGB und Familienrecht.Ja das ist die "schöne" Verschmelzung. Die "unschöne" ist, dass alle Unterhaltspflichtigen unter die Kontrollfuchtel und in die Reichweite der Schikanemöglichkeiten dieser Behörde gebracht werden. Für Muttis gibts da dann Sonderregeln, wie Kinderzuschlag, wo sie auch mit kleiner, geringfügiger Erwerbsarbeit durch Kombi aller ihnen zugedachten Leistungen (Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, etc.) ohne die Kontrolle diese Behörde leben dürfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #