27-01-2012, 14:06
(27-01-2012, 12:30)wackelpudding schrieb: Wenn die Richterin nicht von sich aus das Lesen dieses Antrages verweigert hätte, hätte ich es dann tun können?Nein, auch die Richterin hat sich m.W. nicht korrekt verhalten.
Damit könnte ein Verstoss gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vorliegen.
Beide Seiten können auch noch während der mündlichen Verhandlung Anträge stellen.
(27-01-2012, 12:30)wackelpudding schrieb: Zumal ich ja ohne Anwalt da war. Ich meine, so mehrere Seiten Anwaltsschreiben unmittelbar im Termin: Das ist doch für einen rechtlichen Laien eigentlich nicht zumutbar.Zumutbar hin oder her - wenn Du Dich entschlossen hast ohne RA aufzutreten, ist das allein Deine Entscheidung, auf die das Gericht keine Rücksicht nehmen muss.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel