27-01-2012, 17:09
(27-01-2012, 14:27)beppo schrieb: Anträge müssen nach dem neuen FamFG 14 Tage vorher eingereicht werden.
@beppo
Ich hab´s nicht gefunden. Hast Du es vielleicht ein wenig genauer?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Vorbereitung Umgangsverfahren
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