27-01-2012, 19:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2012, 19:49 von Absurdistan.)
Habe bei anderen schon erlebt das das Amt für Wohnungssicherung bei drohender Wohnungslosigkeit Mietschulden übernimmt die nie zurückbezahlt werden mussten. Wäre gut wenn man das irgendwie so hinbiegen kann. Hab echt noch ne richtige Hasskappe auf wegen dieser sexistischen Frauenfreundlichen Rechtssprechung und Gesetzgebung. Eine Retourkutsche würde guttun
Vor Gericht wurde geklärt das ich die Wohnung behalte und ihr helfe aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn ich ihr einen Untermietvertrag gebe könnte ich bestimmt nicht mehr erwarten das das Amt die Mietschulden übernimmt. Wegen der Gefahr das ich sie rausschmeisse und sie somit von der Wohnungslosigkeit bedroht ist. Wenn ich so verfahre, können die aber wohl kaum von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen. Kompliziert alles. Sie könnte ja zurück zum Frauenhaus. Waren auch immer Männer bei denen das Amt für Wohnungssicherung gezahlt hat.
Vor Gericht wurde geklärt das ich die Wohnung behalte und ihr helfe aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn ich ihr einen Untermietvertrag gebe könnte ich bestimmt nicht mehr erwarten das das Amt die Mietschulden übernimmt. Wegen der Gefahr das ich sie rausschmeisse und sie somit von der Wohnungslosigkeit bedroht ist. Wenn ich so verfahre, können die aber wohl kaum von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen. Kompliziert alles. Sie könnte ja zurück zum Frauenhaus. Waren auch immer Männer bei denen das Amt für Wohnungssicherung gezahlt hat.