28-01-2012, 09:42
(28-01-2012, 03:05)Zechpreller schrieb: Ob ich mich bewerbe, war bei meinem 170er Verfahren überhaupt nicht die Frage.
Bei mir auch nicht. Sonst hätte sich die Richterin nicht so fest auf die Zeiten meiner Arbeitslosigkeit versteifen können.
Wart mer mal ab, was in der Urteilsbegründung steht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.