28-01-2012, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2012, 12:00 von Leutnant Dino.)
(24-01-2012, 12:22)Clint Eastwood schrieb: Ich solle einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ich auch den Einstellungsbescheid bekommen würde.
Ein uralter Trick. Eine zustellfähige Anschrift braucht ja nur die Staatsanwältin, falls sie einen Strafbefehl ausstellen wollen. Ein Strafbefehl ist im Prinzip eine kleine Ordnungswidrigkeit. Staatsanwälte machen dies gerne, damit der Staat noch ein bissel Kohle einsacken kann.
Also: Keinen Zustellungsbevollmächtigen benennen!
Um eine öffentliche Zustellung zu bekommen, muss die Staatsanwältin einen Gerichtsprozess anstrengen, wo ein Richter den Beschluss über die öffentliche Zustellung erlässt. Das macht Aufwand und die Kohle ist dann eh nicht eintreibbar.