Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#20
(24-01-2012, 12:22)Clint Eastwood schrieb: Ich solle einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ich auch den Einstellungsbescheid bekommen würde.

Ein uralter Trick. Eine zustellfähige Anschrift braucht ja nur die Staatsanwältin, falls sie einen Strafbefehl ausstellen wollen. Ein Strafbefehl ist im Prinzip eine kleine Ordnungswidrigkeit. Staatsanwälte machen dies gerne, damit der Staat noch ein bissel Kohle einsacken kann.

Also: Keinen Zustellungsbevollmächtigen benennen!

Um eine öffentliche Zustellung zu bekommen, muss die Staatsanwältin einen Gerichtsprozess anstrengen, wo ein Richter den Beschluss über die öffentliche Zustellung erlässt. Das macht Aufwand und die Kohle ist dann eh nicht eintreibbar.



Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Leutnant Dino - 28-01-2012, 11:59

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung Klaus84 11 2.952 10-09-2024, 09:58
Letzter Beitrag: p__
  Ich auch wieder 170er Skippie 46 50.201 02-11-2013, 16:54
Letzter Beitrag: raid
  Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? Assel0815 28 31.588 21-08-2013, 08:33
Letzter Beitrag: MitGlied
  Euro-Überweisungen über 10k und 170er MLCer 55 84.510 17-10-2012, 19:19
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste