28-01-2012, 16:47
hmm...ja war ziemlich blöd von mir. Aber gestern war ein Scheißtag. Sorry!
Ich brauche einfach einen Rat in Sachen Kindesunterhalt.
Seit Anfang letzten Jahre verlangt meine Frau 133Euro KU. Ich war arbeitslos und so konnte ich das nicht bezahlen. Sie hat dann Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Das JA forderte mich zwischenzeitlich zur Erklärung in Sachen Einkommen,Miete etc auf. Ich habe alles ignoriert. Dann folgte sehr bald auch schon die Verfahrensaufnahme bei Amtsgericht - Festsetzung im vereinfachten Verfahren. Ich habe dazu ein Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" ausgefüllt.
Jetzt habe ich erstmal 133Euro überwiesen, so dass der UHV beendet ist.
Jetzt bleibt aber immer noch das Verfahren zu KU-Festsetzung. Ich nehme an, dass für den Fall, dass beschlossen wird, nach DT und dynamisch festgesetzt wird, also momentan 225 Euro in der Alters- und Verdienstklasse. Es wäre mir recht, wenn ich lediglich die 133 Euro bezahle.
Zu meiner Leistungsfähigkeit: Ich hatte in den 10 Monaten ca. 14 Bewerbungen je Monat. Genügt das zur Feststellung von Leistungsunfähigkeit? Würde das Verfahren eingestellt, wenn ich eine gewisse Summe vom UHV zurückzahle - quasi ein Deal? Und schließlich, um die 133Euro dann zu zementieren, könnte ich doch einseitig beurkunden lassen?
Ich weiß nicht so genau, wie ich mich verhalten soll und bitte Euch um Rat.
Ich brauche einfach einen Rat in Sachen Kindesunterhalt.
Seit Anfang letzten Jahre verlangt meine Frau 133Euro KU. Ich war arbeitslos und so konnte ich das nicht bezahlen. Sie hat dann Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Das JA forderte mich zwischenzeitlich zur Erklärung in Sachen Einkommen,Miete etc auf. Ich habe alles ignoriert. Dann folgte sehr bald auch schon die Verfahrensaufnahme bei Amtsgericht - Festsetzung im vereinfachten Verfahren. Ich habe dazu ein Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" ausgefüllt.
Jetzt habe ich erstmal 133Euro überwiesen, so dass der UHV beendet ist.
Jetzt bleibt aber immer noch das Verfahren zu KU-Festsetzung. Ich nehme an, dass für den Fall, dass beschlossen wird, nach DT und dynamisch festgesetzt wird, also momentan 225 Euro in der Alters- und Verdienstklasse. Es wäre mir recht, wenn ich lediglich die 133 Euro bezahle.
Zu meiner Leistungsfähigkeit: Ich hatte in den 10 Monaten ca. 14 Bewerbungen je Monat. Genügt das zur Feststellung von Leistungsunfähigkeit? Würde das Verfahren eingestellt, wenn ich eine gewisse Summe vom UHV zurückzahle - quasi ein Deal? Und schließlich, um die 133Euro dann zu zementieren, könnte ich doch einseitig beurkunden lassen?
Ich weiß nicht so genau, wie ich mich verhalten soll und bitte Euch um Rat.