Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
#18
(28-01-2012, 15:12)Dzombo schrieb: Die KM zog Ende 2004 mit ihrer Tochter zu mir.
Bis dato machte sie Weiterbildung.
Sofort ab 2005 bezog sie Hartz4/Alg2.
Im März 2006 kam unser Kind zur Welt.
Im Oktober versagte das Jobcenter der KM die Leistungszahlung.
Ich wurde als ihr Einstandspartner eingestuft.

War das korrekt so?
Das BVerfG (und im Anschluß daran das seinerzeit noch zuständige BVerwG -heute ist das BSG zuständig-) hat sich in der einschlägigen Entscheidung sehr detailliert mit den Kriterien, die eine sogen. ne Lebensgemeinschaft begründen, auseinander gesetzt und meiner Erinnerung nach die neLG nur in den Fällen bejaht, in denen die Partner auch über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgmeinschaft hinaus füreinander einstehen (Einstehungsgemeinschaft).

Das zu beweisen dürfte den Sozialhilfestellen regelmäßig schwer fallen.

Sie sind dabei auf die Mitwirkung jener angewiesen, denen sie -de jure- Leistungen zu erbringen hätten. Ansonsten müssen sie (die Sozialhilfeträger) sich auf die Bewertung der äußeren Umstände beschränken, die oftmals hinblicklich der Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt, nicht immer zum selben Ergebnis führen müssen.

Unter Beachtung der von Dir oben zur Verfügung gestellten Informationen würde ich auch von einer Einstehungsgemeinschaft ausgehen, weil sie mir insoweit nur eine summarische Prüfung ermöglichen.

Es muss jedem klar sein, dass Sozialämter, JobCenter oder sonstige Leistungserbringer i.d.R. auf "Deubel komm' raus" die Lebenssituation ihrer Klientel so hinstellen und bewerten, dass man nicht leisten muss!
Dabei fühlen sie sich offenbar nicht immer an geltendes Recht, schon gar nicht der Wahrheit verpflichtet. Es wird Druck ausgeübt und Sachverhalte (bspw. Wohnverhältnisse) werden verfälscht wieder gegeben.

Die von Dir wiedergegebene Lebenssituation, noch die des 'Absurdistan', reicht für eine abschließende Bewertung darüber, ob eine Einstehungsgemeinschaft vorliegt oder nicht, kaum aus.

Man filtert das für sich "passende" gerne heraus.
Die eine wie die andere Seite.

Um sich gg das "Sozialamt" durchzusetzen, muss entweder eine eindeutige Faktenlage vorliegen oder man muss gut und überzeugend argumentieren können.
.




Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 19:51
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 20:44
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:21
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:48
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 22:04
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 28-01-2012, 19:55
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von Ibykus - 30-01-2012, 01:19
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von karlma - 31-01-2012, 11:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 12 Gast/Gäste