28-01-2012, 20:58 
		
	
	
		solange beiderseitig um ein gemeinsames Kind in einem Haushalt gesorgt wird wahrscheinlich auch ein Sozialgericht wenn es hart auf hart kommt nicht deine/eure Sichtweise annehmen.
das Unverfänglichste bleibt immer noch getrennte Wohnungen.
Aus dem Punkt wo du/sie dich hinterher dann hauptsächlich aufhalten werdet wird euch niemand einen Strick drehen können.
	
	
	
	
das Unverfänglichste bleibt immer noch getrennte Wohnungen.
Aus dem Punkt wo du/sie dich hinterher dann hauptsächlich aufhalten werdet wird euch niemand einen Strick drehen können.

