29-01-2012, 08:17
(28-01-2012, 21:48)bio schrieb: Also das Jobcenter verhält sich eher ruhig. Ich musste bisher nur so 3 bis 4 Eigenbewerbungen angeben.
Ich habe vor einem halben Jahr dieses Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" ausgefüllt und eingereicht (bzw. über RAin einreichen lassen). Im Dezember habe ich dann noch meine Berwerbungsbemühigen dokumentiert und ebenfalls eingereicht.
Es existiert noch kein Titel. Der sollte wohl im Verfahren erwirkt werden, so war mein Eindruck der Schriftsätze.
Nun kann ein Gericht nicht mehr verlangen, als das Jobcenter. So zumindest sehe ich es.
Bewirbst Du Dich denn jetzt wenigstens laufend, um im Anschluss nicht erneut in Arbeitslosigkeit zu verfallen?
Falls Du einen Führerschein hast und den schon länger als 3 Jahre, dann mach zumindest den Taxischein.
Taxifahrer werden immer gesucht. Auch da wird das Jobcenter dann aufstocken müssen, aber Du bist aus dem Schneider. Zudem kannst Du Dich aus einer Anstellung heraus weiter bewerben.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.