29-01-2012, 12:47
Wie läuft denn dieses Verfahren zur Feststellung des Wohnsitzes ab? Zum Beispiel an den Schengener Grenzen.
Darf man einfach keine Adresse und keinen Zustellungsbevollmächtigen nennen? Haben die Grenzer keine Druckmittel, wie z.B. Beugungshaft im Falle einer EV?
Darf man einfach keine Adresse und keinen Zustellungsbevollmächtigen nennen? Haben die Grenzer keine Druckmittel, wie z.B. Beugungshaft im Falle einer EV?