29-01-2012, 16:35
(29-01-2012, 14:50)wackelpudding schrieb: Sollte es jedoch prägendes Merkmal eines Gerichtes sein, Kindschaftssachen nicht hinreichend zu beschleunigen, würde ich vermuten, dass dort emotionale Krüppel sitzen, deren Zuständigkeit in Richtung "schiefhängende Zaunlatten" verschoben werden sollte, damit der Gefahr der Kindesmßhandlung abgeholfen werden kann...Ja! Dann nimm Dir doch mal so eine schief hängende Zaunlatte ...!
Mir nach allem nach wie vor unverständlich: Wie kann man von sich aus ein deutsches Jugendamt einschalten und gleichzeitig über Gerichte schimpfen, die Umgangsverfahren nicht hinreichend beschleunigen?