30-01-2012, 00:12
Hallo Zusammen,
hatte unsere Tochter heute für 9 Stunden hier bei mir (gestern, Samstag, wurde mir kurzfristig abgesagt), letztes WE ebenso. Die Übernachtungen wurden einseitig von KM gestrichen, für kommenden Samstag nächster Umgang ausgemacht.
Bin immer ruhig und freundlich geblieben und habe auch den Next kennengelernt. Haben ruhig ein paar Worte gewechselt, mal sehen...
Jetzt zu meiner konkreten Frage: soll ich gleich zu Gereicht oder erst zum Jugendamt (oder einer anderen Familienberatungsstelle)? In den Trennungsfaq steht, dass der sofortige Gerichtsweg verbaut ist, wenn man eine außergerichtliche Vermittlung beim Jugendamt in Anspruch genommen hat. Auch werden andere Paragraphen zur Klage beim Familiengericht aufgeführt. Was hat es damit auf sich?
Am Mittwoch habe ich einen Termin mit meinem Anwalt. Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Sofortige Klageeinreichung, erst einen Brief vom Anwalt an KM oder erst noch zum Jugendamt? Wie soll am besten so ein Antrag begründet sein? Zum Übernachtungsrecht bei 3-jährigem Kind habe ich auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefunden.
Schon im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!
VG
hatte unsere Tochter heute für 9 Stunden hier bei mir (gestern, Samstag, wurde mir kurzfristig abgesagt), letztes WE ebenso. Die Übernachtungen wurden einseitig von KM gestrichen, für kommenden Samstag nächster Umgang ausgemacht.
Bin immer ruhig und freundlich geblieben und habe auch den Next kennengelernt. Haben ruhig ein paar Worte gewechselt, mal sehen...
Jetzt zu meiner konkreten Frage: soll ich gleich zu Gereicht oder erst zum Jugendamt (oder einer anderen Familienberatungsstelle)? In den Trennungsfaq steht, dass der sofortige Gerichtsweg verbaut ist, wenn man eine außergerichtliche Vermittlung beim Jugendamt in Anspruch genommen hat. Auch werden andere Paragraphen zur Klage beim Familiengericht aufgeführt. Was hat es damit auf sich?
Am Mittwoch habe ich einen Termin mit meinem Anwalt. Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Sofortige Klageeinreichung, erst einen Brief vom Anwalt an KM oder erst noch zum Jugendamt? Wie soll am besten so ein Antrag begründet sein? Zum Übernachtungsrecht bei 3-jährigem Kind habe ich auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefunden.
Schon im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!
VG