30-01-2012, 01:34
(29-01-2012, 23:32)wackelpudding schrieb: Denn wenn der Erfolg anderer Glück ist, kann alles andere ja nur Schicksal sein - unbeeinflußbar durch einen selber.Wo steht das oder wer hat das gesagt?
Meinst Du vielleicht: "Wenn Erfolg in familiengerichtlichen Verfahren von glücklichen, nämlich von solchen Umständen abhängig ist, die vom Glück bestimmt werden", dann kann ich diese Aussage bestätigen.
Ob man dass dann gleich Schicksal nennen muss oder sollte, ist eine andere Sache ...
Andere -übrigens nicht unbekannte Juristen- sprechen von "Würfelspiel"!
Die Gefahr, dass JÄer in Verfahren, in denen es um die Durchsetzung väterlicher Interessen geht, alles "versauen" ist unabhängig davon, wie in Deinen eigenen Angelegenheiten entschieden wurde, überaus groß!
Im Übrigen ist das Personal dort i.d.R. so qualifiziert, dass man getrost auf dessen Beteiligung an Verfahren, in denen es um das Wohl von Kindern geht, verzichten kann (und dementsprechend auch sollte).