30-01-2012, 17:28
@wunder
Wenn Du nicht mehr zahlungsfähig bist, kommt irgendwann die Privatinsolvenz, weil dann die Rechnungen nicht mehr beglichen werden und irgenein Gläubiger die Pfändung einleitet. Das ist nicht strafbar, sondern gang und gebe.
Ein Strafbefehl gibts nur, wenn man etwas strafbares gemacht hat. Z.B. Steuerhinterziehung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung oder Nichtzahlung von Kindesunterhalt, obwohl man könnte.
Allerdings kann einem das Leben schon ziemlich unangenehm gemacht werden, bevor man straffällig wird. Erst kommen die Forderungen, die man nicht mehr begleichen kann. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und klebt seine Eulen auf alles mögliche, was rumsteht. Und am Ende gibts eine Kündigung der Wohnung, weil man die Miete nicht mehr begleichen kann. Hier kommt es darauf an, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen, um dem Wahnsinn zu entgehen ...
Wenn Du nicht mehr zahlungsfähig bist, kommt irgendwann die Privatinsolvenz, weil dann die Rechnungen nicht mehr beglichen werden und irgenein Gläubiger die Pfändung einleitet. Das ist nicht strafbar, sondern gang und gebe.
Ein Strafbefehl gibts nur, wenn man etwas strafbares gemacht hat. Z.B. Steuerhinterziehung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung oder Nichtzahlung von Kindesunterhalt, obwohl man könnte.
Allerdings kann einem das Leben schon ziemlich unangenehm gemacht werden, bevor man straffällig wird. Erst kommen die Forderungen, die man nicht mehr begleichen kann. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und klebt seine Eulen auf alles mögliche, was rumsteht. Und am Ende gibts eine Kündigung der Wohnung, weil man die Miete nicht mehr begleichen kann. Hier kommt es darauf an, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen, um dem Wahnsinn zu entgehen ...
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