30-01-2012, 20:08
(15-09-2011, 13:49)wackelpudding schrieb: GeS ohne Einschränkung, Kind lebt bei KM. KV hat für das Kind Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt; KM beantragt diese nicht. JA am Wohnsitz des Kindes weist darauf hin, daß Beantragung durch beide Sorgeberechtigte erforderlich ist, ansonsten müßte Zustimmung bei FG eingeklagt werden.
Hat schon ´mal jemand so etwas gehabt?
Danke!
Ja, das ist bei bei GSr absolut korrekt. Du weisst schon was Hilfen zur
Erziehung sind ?
Solange ein Elternteil damit nicht einverstanden ist, kann nichts derart instaliert werden, bei Antrag eines Elternteils.
Anders sieht das aus,wenn das Jugendamt der Meinung ist,nach umfangreicher Prüfung. Meistens wird dies den Eltern nahegelegt,wenn dies nicht fruchtet schöpft das JA ihre Rechtsmittel aus.
jp