30-01-2012, 20:34
Zitat:Ich gehe davon aus, dass Sie über weitere - hier nicht bekannte - Einkünfte verfügen und ...Das müssen die nachweisen - frag doch mal nach, wo Du zuerst suchen sollst, damit sich auch Deine Situation verbessert
Aber im Ernst - dabei regt sich bei mir der siebte Sinn. Es könnte sein, dass die mit der Argumentation über Deinen Wohnsitz und den Dir unterstellten Lebensstil versuchen werden, ein Exempel zu statuieren. Dann kommen STPO §276 ff. zur Anwendung. Darunter auch STPO §285 Abs. 1:
Zitat:(1) Gegen einen Abwesenden findet keine Hauptverhandlung statt. Das gegen einen Abwesenden eingeleitete Verfahren hat die Aufgabe, für den Fall seiner künftigen Gestellung die Beweise zu sichern.Keine Hauptverhandlung bedeutet erstmal auch keine Verurteilung. Problem ist natürlich, dass man versuchen könnte Dich in DLand festzunehmen (habe ich mal von einem Kollegen erzählt bekommen, der bei einer Verkehrskontrolle festgenommen wurde). Oder die kollaborieren mit den Ösis - und die Ösis sind nicht besonders zimperlich.
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