30-01-2012, 21:23
(30-01-2012, 18:38)Ibykus schrieb: § 132 ZPO gilt nur für Anwaltsprozesse!
Krass! Das ist, als dürfte beim Rafting nur der Bootsführer ´ne Schwimmweste tragen. Zeigt aber die Wertschätzung, die der Bürger, für den diese Veranstaltung ja an sich sein sollte, in diesem staatlichen (Teil-)System tatsächlich erfährt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...