31-01-2012, 08:34
(30-01-2012, 21:33)Exilierter schrieb: Das OLG anzurufen dürfte eine Pflicht sein. Von einem Amtsgericht ist keine Gerechtigkeit zu erwarten und da muss man sich schon mit der nächsten Instanz anfreunden. Vielleicht sollte man aus Kostengründen für den Staat die Prozesskostenhilfe erst beim OLG in Anspruch nehmen. Ich will den Steuerzahler nicht zu sehr strapazieren.Das OLG ist die Revisionsinstanz!
Berufung geht zum LG!
Und Prozesskostenhilfe gibt's nicht!