31-01-2012, 09:47
(31-01-2012, 08:34)Ibykus schrieb: Das OLG ist die Revisionsinstanz!
Dazu habe ich mal eine Frage. Ich hoffe, sie ist erlaubt, auch wenn es OT ist.
Kann es sein, dass das OLG/Strafrecht eine Hauptverhandlung anberaumt und dann ihrerseits ein Urteil fällt?
Ich frage mich das deshalb, weil es ja sein könnte, dass mein Prozess noch 5 mal als Revision vor dem OLG/Strafrecht landet.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.