31-01-2012, 15:56
(31-01-2012, 15:52)sorglos schrieb: @Camper
Klar sind diese Infos wichtig. Aber gehören sie in ein öffentliches Forum?
Ich meine nicht.
Sorry, abe ich bin mir nicht mal sicher, ob das Jobcenter richtig gerechnet hat, als es gesagt hat, dass er damit noch über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt.
Deshalb frage ich einfach nach.
Sozialrechtlich hat der Kindesvater bei einem Einkommen von 1500 € Brutto schon mal Anspruch auf 704 € Grundsicherung + Wohnungskosten. Da ist noch kein KU und kein Umgang drin.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.